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Hitze: Kind und Hund nicht im Wagen lassen - Luxemburger Wort

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In der Sonne heizen sich Fahrzeuge schnell auf. Ein Kind oder ein Tier sollte niemals im Auto zurückgelassen werden - auch nicht für kurze Zeit.

Sophie HERMES

Sophie HERMES

In der Sonne heizen sich Fahrzeuge schnell auf. Ein Kind oder ein Tier sollte niemals im Auto zurückgelassen werden - auch nicht für kurze Zeit.

Der Sommer hat Luxemburg derzeit fest im Griff. Bis zu 36 Grad Celsius sind zu erwarten. Dies hat die Direction de la Santé dazu veranlasst, den Plan canicule auszurufen. Neben ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, gilt es, die wärmsten Stunden des Tages in gekühlten Räumen oder im Schatten zu verbringen.

Umso mehr sollte es ein absolutes Tabu sein, ein Kind, einen Hund oder eine Katze alleine in einem Fahrzeug zurückzulassen. Denn ist der Wagen der Sonne ausgesetzt, kann die Innentemperatur innerhalb von Minuten stark ansteigen. Einer amerikanischen Studie zufolge heizt sich ein Fahrzeug bei einer Außentemperatur von 34 Grad innerhalb von zehn Minuten auf über 40 Grad auf. Hinzu kommt, dass im Fahrzeuginneren die Luftbewegung fehlt – auch wenn das Fenster einen Spalt weit geöffnet ist. Für Mensch und Tier kann das schnell lebensgefährlich werden.

Fehlende Hitzeregulierung

Kleinkinder können aufgrund ihrer geringeren Körperoberfläche die Hitze schlechter ausgleichen als erwachsene Menschen. Sind sie zu starker Hitze ausgesetzt, steigt ihre Körpertemperatur. Dies kann im schlimmsten Fall bis zum Organversagen – und somit zum Hitzetod – führen. Auch Tiere können ihre Körpertemperatur ab einem gewissen Punkt nicht mehr regulieren.

Wer nun beobachtet, dass ein Kind oder ein Tier in einem Wagen der Hitze ausgesetzt ist, sollte reagieren. „Zunächst sollte man sich einen Überblick über den Zustand des Menschen oder des Tieres verschaffen“, rät die Polizei. Hat der Zeuge das Gefühl, dass es dem Kind oder dem Tier nicht gut geht, gilt es den Notruf (112 oder 113) zu verständigen und alle Informationen durchzugeben, die es ermöglichen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten.


Lok , Sommer 36 Grad , Luxemburg-Stadt , Park , Wasserspiele Foto:Guy Jallay/Luxemburger Wort

Die Vorhersagen sind eindeutig: Luxemburg steht eine Hitzewelle bevor. Was bei einigen Sommergefühle auslöst, birgt aber auch gesundheitliche Risiken.


„Gibt es konkrete Hinweise, dass Gefahr für ein Lebewesen im Wagen besteht, muss gehandelt werden“, heißt es weiter seitens der Polizei. Das Strafgesetzbuch schreibt nämlich vor, dass einer Person, die erheblich gefährdet ist, geholfen werden muss, dies ohne, dass der Helfer sich selbst in Gefahr bringt. Das Tierschutzgesetz von 2018 besagt unterdessen, dass es verboten ist, einem Tier, das leidet, verletzt oder in Gefahr ist, nicht zu helfen.

Dennoch ist dies kein Freifahrtschein, um einfach ein Fenster einzuschlagen. Vielmehr sollte ein Zeuge zunächst die Rettungsdienste verständigen. Diese können dem Anrufer an die jeweilige Lage angepasste Anweisungen geben.  

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August 07, 2020 at 09:55PM
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